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Home > Konsumgüter > Bedarfsgegenstände > Spielzeug | ![]() |
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Kinderspielzeug - Babyartikel ![]() Spielwaren werden aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt. Immer wieder kommt es zu Meldungen über schadstoffbelastetes Kinderspielzeug: unerwünschte Weichmacher, Nitrosamine, Nickel oder allergene Duftstoffe sind nur einige Beispiele. Rechtlicher Hintergrund Im Juni 2009 hat die EU die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG, Spielzeugrichtlinie) novelliert. Bereits seit Juli 2011 gewährleistet der Hersteller oder Importeur beim Inverkehrbringen von Spielwaren die technisch-konstruktive Sicherheit. Seit Juli 2013 gilt nun auch der zweite Teil der Spielzeugrichtlinie, welcher Grenzwerte für die verwendeten Chemikalien vorschreibt. Die neuen Regelungen verbieten prinzipiell krebserregende oder erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) in Spielzeug. Die Grenzwerte für Nickel sowie zugelassene PAK und CMR-Stoffe wurden abgesenkt. Neu aufgenommen wurden Organozinnverbindungen. 55 allergene Duftstoffe sind komplett verboten, 11 weitere müssen deklariert werden. Die strengeren Regelungen in Deutschland bleiben vorerst bestehen. Produktsicherheit Wenn es um die chemische Produktsicherheit geht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir prüfen für Sie die Konformität Ihrer Produkte nach den geltenden Rechtsnormen oder Ihren eigenen Spezifikationen. Unsere Leistungen Biozide Flammschutzmittel Formaldehyd Nickellässigkeit DIN EN 1811 und 12472 Nonyl- und Octylphenolethoxylate Organozinnverbindungen PAK Phthalate Primäre aromatische Amine Schwermetalle Speichel- und Schweißechtheit Rechtliche Beratung ![]() Nachrichten PAK in Verbraucherprodukten
06.10.2014 | In den letzten Jahren wurden die krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sowohl in Spielzeug als auch in Verbraucherprodukten nachgewiesen. ![]() |
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