home | site-map | Kontakt | ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Unternehmen | ![]() |
Lebensmittel | ![]() |
Konsumgüter | ![]() |
BioPharma | ![]() |
Umwelt | ![]() |
Forschung |
![]() |
|||
![]() |
![]() |
||
![]() |
Home > Konsumgüter > Untersuchungsparameter > Anthrachinon | ![]() |
|
|
BfR streicht Anthrachinon aus BfR-Empfehlungen XXXVI und XXXVI/2 für Papier, Kartons und Pappen 2012 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem veröffentlichten Gutachten zu dem Schluss, dass eine krebserregende Wirkung des Anthrachinons nicht ausgeschlossen werden kann. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Anthrachinon ebenfalls als ein mögliches Kanzerogen ein. Auf Grundlage dieser Daten hat das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer am 12.2.2013 veröffentlichten Stellungnahme die Empfehlung, Anthrachinon bei der Herstellung von Papier zu verwenden, zurückgenommen. Anthrachinon diente in der Vergangenheit als Trennungsbeschleuniger von Lignin und Cellulose bei der Gewinnung von Cellulosefasern und war in den BfR-Empfehlungen XXXVI und XXXVI/2 bei der Herstellung von Papier mit bis zu 0,15 % bezogen auf das fertige Papier erlaubt. Das trockene Papier durfte allerdings nicht mehr als 30 mg/kg Anthrachinon enthalten. Untersuchungen des CVUA Stuttgart (2014/2015) haben gezeigt, dass Anthrachinon nicht mehr bei der Herstellung von Papierverpackungen genutzt wird. Nachweise von Anthrachinon z.B. in Tees führt das Amt auf die Anwendung von Pestiziden zurück. Rückstände aus Verbrennungsgasen die während der Verarbeitung/Trocknung eingesetzt werden, können ebenfalls eine Kontaminationsquelle von Tee darstellen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ist für Anthrachinon in Lebensmitteln je nach Matrix ein europäischer Höchstgehalt von 0,01-0,02 mg/kg festgelegt. Stellungnahme des BfR zu Anthrachinon CVUA: Untersuchung von Papierverpackungen auf Anthrachinon |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
© GALAB 2012 | Impressum | GALAB Gruppe | GALAB International |