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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GALAB Laboratories (GmbH) -nachstehend GALAB genannt- |
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| 1. Allgemeines |
Die Annahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Durch Erteilung von Aufträgen an GALAB gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit GALAB vereinbart. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt GALAB nicht an, es sei denn, GALAB hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn GALAB in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
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| 2. Umfang und Ausführung der Prüfung |
Umfang und Ausführung der Prüfung richten sich nach dem von GALAB gemachten Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die angenommenen Aufträge nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Wissenschaft und Technik unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften durchgeführt.
Nach Durchführung der Prüfung übersendet GALAB dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht, der die Zusammenfassung aller durchgeführten Prüfungen, deren Ergebnisse, Beobachtungen sowie aller begleitender Informationen incl. des Untersuchungsverfahrens enthält. Der Prüfbericht darf nur als ganzer vervielfältigt werden. Der Prüfbericht darf nur in dem vorher mit GALAB abgestimmten Umfange veröffentlicht und verwendet werden.
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| 3. Probenaufbewahrung |
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Proben 4 Wochen aufbewahrt und dann nach Wahl des Auftraggebers von GALAB zurückgesandt oder entsorgt. Bei instabilen oder verderblichen Proben ist die Frist entsprechend kürzer. Teilt der Auftraggeber dazu seinen Wunsch nicht mit, trifft GALAB die Wahl nach freiem Ermessen. Entstehen durch die Rücksendung oder Entsorgung Kosten, hat diese der Auftraggeber gegen Rechnungsstellung zu erstatten.
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| 4. Preise, Zahlungsbedingungen |
Soweit kein Preis für die Leistungen von GALAB vereinbart wurde, richten sich die Preise nach der geltenden Preisliste, soweit eine solche für die beauftragte Leistung nicht besteht, nach den bei GALAB für derartige Leistungen üblichen Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
GALAB übersendet seine Rechnung für die Leistungen zusammen mit dem Prüfbericht. Die Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Verzug stehen GALAB die gesetzlichen Verzugszinsansprüche zu. Befindet sich der Kunde in Verzug mit Zahlungen, ist GALAB berechtigt, für die Erbringung weiterer Leistungen Vorauszahlung zu verlangen.
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| 5. Vertraulichkeit |
GALAB verpflichtet sich, die Ergebnisse, die im Zusammenhang mit den Untersuchungen erzielt wurden, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und ohne seine Zustimmung weder zu veröffentlichen noch Dritten bekannt zu geben. GALAB verpflichtet sich zudem, alle im Zusammenhang mit Aufträgen erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
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| 6. Mängel, Haftung |
Beanstandungen sind durch den Auftraggeber unverzüglich geltend zu machen und werden - soweit berechtigt - durch GALAB durch Nachbesserung behoben. Schlägt die Nachbesserung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. GALAB haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden desAuftraggebers.
Die im Vorstehenden geregelte Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, im letztgenannten Fall ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Auch im Falle des Verzuges haftet GALAB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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| 7. Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für die Leistungen von GALAB ist Geesthacht. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Geesthacht vereinbart.
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| Stand 12.12.2007 |
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